BUND FÜR "NATURVÖLKER" e.V.

 


Anliegen

Der Bund für "Naturvölker" will das verzweifelte Los der letzten "Naturvölker" unserer Erde öffentlich machen - in Deutschland und darüber hinaus. Er setzt sich mit allen gebotenen, friedlichen Mitteln für das Überleben dieser Völker in Würde und in der Tradition ihrer Vorfahren ein. Er unterstützt internationale Kampagnen für Landrechte und Protestaktionen gegen Willkür und Gewalt.

   
Mitglieder des Bundes für "Naturvölker" leisten Hilfe vor Ort, um traditionelle Kulturen und Lebensweisen bewahren zu helfen.
   
Ein Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit Indio-Organisationen Brasiliens und die Unterstützung des Ausbildungsprojektes für indigene Gesundheitshelfer, das Projekt UIRAPURU im brasilianischen Bundesstaat Rondonia. Dies in Zusammenarbeit mit der Indigenenorganisation CUNPIR.
   
Ein weiterer Schwerpunkt sind Informationen über die Völker in West Papua, deren ursprüngliche Kulturen durch christliche Sekten, wirtschaftliche Erschließung, indonesische Administration und Abenteuer-Tourismus zerstört werden.

Angebote


 

 

 

Die Zeitschrift des Vereins mit dem Titel

BUMERANG - "Naturvölker" heute


BUMERANG verbindet Berichte über die heutige Situation von "Naturvölkern" mit historischen Dokumenten und Aufrufen an die Leser, sich mit Spenden an Hilfsaktionen zu beteiligen. Stets geht es dabei um Bewahrungshilfe, nicht um Entwicklungshilfe.


BUMERANG bietet Erlebnisberichte, Dokumentationen, völkerkundliche Abhandlungen, Erzählungen für junge Leser (Kinder-Bumerang), Rückblicke auf die Zeit des deutschen Kolonialismus, Interviews mit Angehörigen indigener Völker, Buchtips, Rezensionen, Nachrichten aus aller Welt. Der Stil ist belletristisch gehalten.

BUMERANG erschien erstmals 1994, seither in 3 Ausgaben pro Jahr. Ab 1999 mit zwei Ausgaben und je ca. 40 Seiten.

Zielgruppen der Zeitschrift sind: natur- und völkerkundlich Interessierte, Lehrer, Schüler, Studenten, Biologen, Naturliebhaber, -schützer, Menschenrechts- und Umweltgruppen, und Dritte-Welt-Initiativen.

BUMERANG kann bei der
Redaktion als Einzelheft (2,50 EURO + Porto) oder im Jahresabonnement (6,00 EURO für zwei Ausgaben incl. Versand) bestellt werden.
Für Mitglieder des Bundes für Naturvölker ist der Bumerang kostenlos!


Texte:

 

 

 

 

Kinder-Bumerang Leseprobe
Yanomami: erforscht, alleingelassen Leseprobe
Hochzeit bei den Tenharim Leseprobe




Bumerang

Heft1/98

Heft2/98
Heft3/98
Heft1/99 Heft2/99 Heft1/00
Heft2/00 Heft1/01 Heft2/01
Heft1/02 Heft2/02 Heft1/03
Heft2/03 Heft1/04 Heft2/04
Heft1/05 Heft2/05 Heft1/06
Heft2/06 Heft1/07 Heft2/07
Heft1/08
     
     
Inhaltsverzeichnisse  
Jahrgang 94/95 Jahrgang 96 Jahrgang 97
Jahrgang 98 Jahrgang 99 Jahrgang 00
Jahrgang 01 Jahrgang 02 Jahrgang 03
Jahrgang 04 Jahrgang 05 Jahrgang 06
Jahrgang 07

Lichtbildervorträge zur Thematik "Die Erben der Steinzeit - Naturvölker heute"
TV-Filmbeiträge und Buchveröffentlichungen
Bildergalerie

Der Bund für "Naturvölker" berichtet in Funk und Fernsehen und in der Tagespresse über seine Tätigkeit und sein Anliegen.
BUMERANG versteht sich als Teil des Klimabündnisses, das zahlreiche europäische Städte mit indigenen Völkern Amazoniens geschlossen haben.

Wir freuen uns, wenn sie mit uns Verbindung aufnehmen


Internationale und nationale Kontakte: Arbeitsgemeinschaft Regenwald und Artenshutz e.V. , Indianerhilfe & Tropenwaldschutz, Dr. Binder e.V. ,
Survival International (England) , Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. , Bruno-Manser-Fond, Verein für die Völker des Regenwaldes (Schweiz)

Spendenkonto:
Sparkasse Barnim, BLZ 170 520 00,
Kontonummer 312 000 4129

Spenden sind steuerlich abzugsfähig!


BUND für "NATURVÖLKER"

Geschäftsführer:
Axel Stoeckert-Stüve
Scharmbekstoteler Str. 169
27711 Osterholz-Scharmbeck

astoeckert@t-online.de

BUMERANG-Redaktion:
Dr. Hannelore Gilsenbach, Dorfstr. 44,
D-16230 Brodowin, Tel.: +49 (0) 33362-2 78, Fax: +49 (0) 33362-6 19 64
H-RGilsenbach@t-online.de


Alle hier veröffentlichten Texte und Fotos sind urheberrechtlich geschützt Jede Verwertung ganz oder teilweise außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Autoren unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Medien.